Verena Tschudin, Winterthur. Über dreissig Jahre Treuhand und Vorsorgeberatung, heute pensioniert.
Für Paare, die ohne Trauschein zusammenziehen. Kurz, schriftlich, ohne Notar möglich.
Wer heiratet, bekommt vom Gesetz ein ganzes Regelwerk mitgeliefert: Güterrecht, Unterhalt, Erbrecht. Wer ohne Trauschein zusammenzieht, bekommt fast nichts davon. Der Konkubinatsvertrag ist das Papier, mit dem ein Paar die wichtigsten Punkte selber regelt.
Ab 60 ist das besonders sinnvoll, weil beide schon etwas mitbringen: Möbel, Erspartes, oft eine eigene Wohnung und Kinder aus früheren Beziehungen. Je mehr da ist, desto eher gibt es später Streit darüber, was wem gehört.
Ein Vertrag zwischen zwei Menschen, die zusammenleben, ohne verheiratet oder eingetragen zu sein. Er regelt das Zusammenleben und vor allem die Trennung: Wer zahlt was, wem gehört was, wer bleibt in der Wohnung. Das Gesetz kennt keinen eigenen Vertragstyp dafür, es gelten die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts.
Ein Konkubinatsvertrag ist keine Pflicht. Ohne Vertrag behandeln Gerichte ein Paar bei einer Trennung oft wie eine einfache Gesellschaft, und dann wird es kompliziert. Mit Vertrag ist es klar.
Nein. Für einen Konkubinatsvertrag schreibt das Gesetz keine Form vor, theoretisch würde sogar eine mündliche Abmachung gelten. Empfehlenswert ist aber ganz klar die schriftliche Form, von beiden unterschrieben und datiert, in zwei Exemplaren. Eine Beglaubigung durch den Notar ist nicht nötig.
Zum Notariat oder zu einer Anwältin gehen Sie dann, wenn es um grössere Werte geht, um eine gemeinsame Liegenschaft zum Beispiel, oder wenn Sie gleichzeitig ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen möchten. Für den Erbvertrag ist die öffentliche Beurkundung nämlich Pflicht.
Das Wichtigste überhaupt. Legen Sie eine Liste der Gegenstände bei, die jede Person in den gemeinsamen Haushalt bringt: Möbel, Bilder, Geschirr, Auto, Schmuck mit Wert. Je genauer, desto besser, bei teuren Stücken mit Kaufbeleg. Was später gemeinsam gekauft wird, kann man laufend nachtragen.
Ab 60 gehören auf die Liste auch Dinge, die einen Erinnerungswert für die Kinder haben. Der Esstisch der Grosseltern sollte nicht in einen Streit geraten, nur weil niemand mehr weiss, wem er gehört.
Wer zahlt wie viel an Miete, Nebenkosten, Essen und Ferien? Hälftig, oder nach Einkommen und Rente? Viele Paare richten ein gemeinsames Haushaltskonto ein, auf das beide monatlich einen festen Betrag überweisen. Halten Sie im Vertrag fest, wie dieses Konto bei einer Trennung aufgeteilt wird.
Wem gehört die Wohnung oder wer steht im Mietvertrag? Wenn beide unterschreiben, haften beide gegenüber dem Vermieter für die ganze Miete, und kündigen können sie nur gemeinsam. Regeln Sie, wer bei einer Trennung bleiben darf und wie lange der andere Zeit hat, auszuziehen. Mehr dazu im Merkblatt Zusammenziehen im Alter.
Wenn einer mehr im Haushalt macht, oder später den anderen pflegt, kann das im Vertrag stehen, auch mit einer Entschädigung. Das klingt nüchtern, schützt aber gerade die Person, die viel gibt und ohne Trauschein sonst keinen Anspruch hat.
Wie wird aufgeteilt, wer übernimmt was, wer zahlt allfällige Schulden. Eine Frist für den Auszug und eine Regel für gemeinsam gekaufte Dinge (zum Beispiel: wer es behält, zahlt dem anderen die Hälfte des Zeitwerts).
Wenn einer dem anderen Geld leiht, etwa für eine Renovation oder ein Auto, schreiben Sie das separat auf: Betrag, Rückzahlung, Zins oder kein Zins. Unter Liebenden wird das gern vergessen.
Am einfachsten zu Hause am Küchentisch. Vorlagen gibt es bei Versicherungen, Banken, beim Beobachter und auf vielen Rechtsportalen, auch als Word-Vorlage. Nehmen Sie eine Vorlage als Gerüst und streichen Sie, was nicht passt. Die Vorlagen sind oft für junge Paare mit Kindern geschrieben, da steht vieles drin, was Sie nicht brauchen.
Wenn es um viel Geld oder Grundeigentum geht oder wenn Kinder aus früheren Ehen da sind, lohnt sich eine Stunde bei einer Anwältin oder einem Notar. Dort können Sie dann auch gleich das Testament besprechen. Die Kosten richten sich nach Aufwand und Kanton, fragen Sie vorher nach einem Pauschalpreis.
Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind Gesetz, Reglement und die Auskunft der zuständigen Stelle.