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Konkubinatsvertrag: was hineingehört

Für Paare, die ohne Trauschein zusammenziehen. Kurz, schriftlich, ohne Notar möglich.

Wer heiratet, bekommt vom Gesetz ein ganzes Regelwerk mitgeliefert: Güterrecht, Unterhalt, Erbrecht. Wer ohne Trauschein zusammenzieht, bekommt fast nichts davon. Der Konkubinatsvertrag ist das Papier, mit dem ein Paar die wichtigsten Punkte selber regelt.

Ab 60 ist das besonders sinnvoll, weil beide schon etwas mitbringen: Möbel, Erspartes, oft eine eigene Wohnung und Kinder aus früheren Beziehungen. Je mehr da ist, desto eher gibt es später Streit darüber, was wem gehört.

Was ist ein Konkubinatsvertrag?

Ein Vertrag zwischen zwei Menschen, die zusammenleben, ohne verheiratet oder eingetragen zu sein. Er regelt das Zusammenleben und vor allem die Trennung: Wer zahlt was, wem gehört was, wer bleibt in der Wohnung. Das Gesetz kennt keinen eigenen Vertragstyp dafür, es gelten die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts.

Ein Konkubinatsvertrag ist keine Pflicht. Ohne Vertrag behandeln Gerichte ein Paar bei einer Trennung oft wie eine einfache Gesellschaft, und dann wird es kompliziert. Mit Vertrag ist es klar.

Muss er beglaubigt oder notariell sein?

Nein. Für einen Konkubinatsvertrag schreibt das Gesetz keine Form vor, theoretisch würde sogar eine mündliche Abmachung gelten. Empfehlenswert ist aber ganz klar die schriftliche Form, von beiden unterschrieben und datiert, in zwei Exemplaren. Eine Beglaubigung durch den Notar ist nicht nötig.

Zum Notariat oder zu einer Anwältin gehen Sie dann, wenn es um grössere Werte geht, um eine gemeinsame Liegenschaft zum Beispiel, oder wenn Sie gleichzeitig ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen möchten. Für den Erbvertrag ist die öffentliche Beurkundung nämlich Pflicht.

Was hineingehört: die Checkliste

1. Inventar: wer bringt was mit

Das Wichtigste überhaupt. Legen Sie eine Liste der Gegenstände bei, die jede Person in den gemeinsamen Haushalt bringt: Möbel, Bilder, Geschirr, Auto, Schmuck mit Wert. Je genauer, desto besser, bei teuren Stücken mit Kaufbeleg. Was später gemeinsam gekauft wird, kann man laufend nachtragen.

Ab 60 gehören auf die Liste auch Dinge, die einen Erinnerungswert für die Kinder haben. Der Esstisch der Grosseltern sollte nicht in einen Streit geraten, nur weil niemand mehr weiss, wem er gehört.

2. Haushaltskosten

Wer zahlt wie viel an Miete, Nebenkosten, Essen und Ferien? Hälftig, oder nach Einkommen und Rente? Viele Paare richten ein gemeinsames Haushaltskonto ein, auf das beide monatlich einen festen Betrag überweisen. Halten Sie im Vertrag fest, wie dieses Konto bei einer Trennung aufgeteilt wird.

3. Die Wohnung

Wem gehört die Wohnung oder wer steht im Mietvertrag? Wenn beide unterschreiben, haften beide gegenüber dem Vermieter für die ganze Miete, und kündigen können sie nur gemeinsam. Regeln Sie, wer bei einer Trennung bleiben darf und wie lange der andere Zeit hat, auszuziehen. Mehr dazu im Merkblatt Zusammenziehen im Alter.

4. Haushalt und Pflege

Wenn einer mehr im Haushalt macht, oder später den anderen pflegt, kann das im Vertrag stehen, auch mit einer Entschädigung. Das klingt nüchtern, schützt aber gerade die Person, die viel gibt und ohne Trauschein sonst keinen Anspruch hat.

5. Trennung

Wie wird aufgeteilt, wer übernimmt was, wer zahlt allfällige Schulden. Eine Frist für den Auszug und eine Regel für gemeinsam gekaufte Dinge (zum Beispiel: wer es behält, zahlt dem anderen die Hälfte des Zeitwerts).

6. Darlehen zwischen den Partnern

Wenn einer dem anderen Geld leiht, etwa für eine Renovation oder ein Auto, schreiben Sie das separat auf: Betrag, Rückzahlung, Zins oder kein Zins. Unter Liebenden wird das gern vergessen.

Was der Vertrag nicht regeln kann

Wo macht man einen Konkubinatsvertrag?

Am einfachsten zu Hause am Küchentisch. Vorlagen gibt es bei Versicherungen, Banken, beim Beobachter und auf vielen Rechtsportalen, auch als Word-Vorlage. Nehmen Sie eine Vorlage als Gerüst und streichen Sie, was nicht passt. Die Vorlagen sind oft für junge Paare mit Kindern geschrieben, da steht vieles drin, was Sie nicht brauchen.

Wenn es um viel Geld oder Grundeigentum geht oder wenn Kinder aus früheren Ehen da sind, lohnt sich eine Stunde bei einer Anwältin oder einem Notar. Dort können Sie dann auch gleich das Testament besprechen. Die Kosten richten sich nach Aufwand und Kanton, fragen Sie vorher nach einem Pauschalpreis.

Häufige Fragen

Braucht es einen Konkubinatsvertrag, wenn wir getrennt wohnen?
Meistens nicht. Der Vertrag regelt vor allem den gemeinsamen Haushalt. Wer getrennt wohnt, braucht eher Testament und Vorsorgeauftrag, siehe Living Apart Together.
Kann man den Vertrag später ändern?
Jederzeit, wenn beide einverstanden sind. Am besten mit Datum und Unterschrift auf einem neuen Blatt. Ich empfehle, ihn alle paar Jahre durchzulesen, vor allem das Inventar.
Gilt der Vertrag auch, wenn wir später heiraten?
Mit der Heirat gilt das Eherecht. Was vorher jedem gehört hat, bleibt bei der Errungenschaftsbeteiligung Eigengut, das Inventar aus dem Konkubinatsvertrag hilft dann beim Beweis. Wer anderes will, braucht einen Ehevertrag beim Notar.

Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind Gesetz, Reglement und die Auskunft der zuständigen Stelle.

[kurz gesagt]
Ein Konkubinatsvertrag braucht keine bestimmte Form, schriftlich und von beiden unterschrieben genügt. Eine Beglaubigung ist nicht nötig.

Was nach dem Tod geschehen soll, gehört nicht in diesen Vertrag, sondern in ein Testament oder einen Erbvertrag.
[anlaufstellen]
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