Verena Tschudin, Winterthur. Über dreissig Jahre Treuhand und Vorsorgeberatung, heute pensioniert.
Was die 150-Prozent-Grenze ein Ehepaar wirklich kostet, und wann sie gar nicht greift.
Auf der Hauptseite habe ich das Prinzip erklärt: Zwei verheiratete Personen bekommen zusammen nicht mehr als 150 Prozent der maximalen Einzelrente. Viele haben mir geschrieben, sie verstünden das Prinzip, aber nicht, was es für sie bedeutet. Darum hier die Rechnung an Beispielen.
Die maximale AHV-Altersrente beträgt 2026 für eine Einzelperson 2'520 Franken im Monat. Für ein Ehepaar sind beide Renten zusammen auf 150 Prozent davon begrenzt, also auf 3'780 Franken. Liegt die Summe der beiden Einzelrenten darüber, werden beide im gleichen Verhältnis gekürzt, bis die Summe genau 3'780 Franken beträgt.
Die Begrenzung gilt ab dem Moment, in dem beide eine Rente beziehen und verheiratet sind. Ein Konkubinatspaar bekommt die beiden Renten dagegen ungekürzt, egal wie lange es schon zusammenlebt.
Alle Beträge in Franken pro Monat. Die Renten sind gerundete Beispiele, Ihre eigenen stehen in Ihrem Rentenentscheid oder in einer Vorausberechnung der Ausgleichskasse.
| Paar | Rente A | Rente B | Summe | verheiratet | Verlust pro Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Beide volle Maximalrente | 2'520 | 2'520 | 5'040 | 3'780 | 1'260 |
| 2. Gut verdient und mittel | 2'520 | 2'000 | 4'520 | 3'780 | 740 |
| 3. Beide im mittleren Bereich | 2'200 | 1'800 | 4'000 | 3'780 | 220 |
| 4. Eine hohe, eine kleine Rente | 2'520 | 1'400 | 3'920 | 3'780 | 140 |
| 5. Zwei kleinere Renten | 1'800 | 1'500 | 3'300 | 3'300 | 0 |
Pro Jahr gerechnet sieht das so aus: Seit 2026 zahlt die AHV eine 13. Monatsrente aus, also gilt der Verlust dreizehnmal. Beim ersten Paar sind das 1'260 mal 13, also 16'380 Franken im Jahr. Beim dritten Paar sind es 2'860 Franken, beim vierten 1'820.
Gekürzt wird nicht einfach die grössere Rente, sondern beide im gleichen Verhältnis. Im zweiten Beispiel muss die Summe von 4'520 auf 3'780 Franken sinken, das sind gut 16 Prozent weniger. Beide Renten werden um diesen Anteil gekürzt: aus 2'520 werden rund 2'107, aus 2'000 werden rund 1'673. Zusammen ergibt das wieder 3'780.
Bei einer Heirat werden die Einkommen, die beide Ehepartner während der gemeinsamen Ehejahre erzielt haben, für die Rentenberechnung geteilt (Splitting). Das betrifft aber nur die Jahre, in denen man verheiratet war und noch Beiträge bezahlt hat. Wer mit 66 heiratet, hat keine solchen Jahre mehr, bei ihm ändert sich durch das Splitting nichts. Wer mit 60 heiratet, hat noch einige Jahre, der Effekt bleibt aber meistens klein.
Wichtiger ist etwas anderes: Wer verwitwet ist und wieder heiratet, verliert den Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent und eine allfällige Witwenrente. Das kann mehr ausmachen als die Plafonierung selbst. Mehr dazu im Merkblatt Witwenrente und Konkubinat.
Darüber wird in Bern seit Jahren gestritten. Der Stand im Herbst 2026:
Nicht verwechseln: Die Volksabstimmung vom 29. November 2026 betrifft die Bundessteuer für Ehepaare, nicht die AHV.
Mein Rat: Entscheiden Sie nicht im Hinblick auf eine mögliche Gesetzesänderung. Selbst wenn sie kommt, gilt sie nach dem Beschluss des Nationalrats womöglich nur für neue Renten.
Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind Gesetz, Reglement und die Auskunft der zuständigen Stelle.