Living Apart Together im Alter
Ein Paar, zwei Wohnungen. Warum das ab 60 so oft passt, und was man dabei nicht vergessen darf.
Living Apart Together, kurz LAT, heisst auf Deutsch ungefähr "getrennt zusammen". Zwei Menschen sind ein Paar, verbringen viel Zeit miteinander, behalten aber jede und jeder die eigene Wohnung. Ab 60 ist das keine Notlösung, sondern für viele die beste Form.
Ich lebe selber so, seit fünf Jahren, mit Hanspeter. Er wohnt zwanzig Minuten mit dem Velo entfernt. Wir haben es damals durchgerechnet und dann noch einmal mit dem Bauch entschieden. Beide Rechnungen gingen in die gleiche Richtung.
Warum so viele Paare ab 60 getrennt wohnen
Die Gründe, die ich in Gesprächen am häufigsten gehört habe:
- Die eigene Wohnung ist ein Zuhause mit Geschichte. Nach dreissig oder vierzig Jahren an einem Ort zieht man nicht einfach um, schon gar nicht in die Wohnung des neuen Partners, in der noch die Möbel der verstorbenen Frau stehen.
- Gewohnheiten. Wer lange allein oder in einer langen Ehe gelebt hat, hat seinen Rhythmus: früh aufstehen oder spät, Radio oder Ruhe, Ordnung oder kreatives Chaos.
- Die Kinder. Erwachsene Kinder reagieren oft gelassener, wenn das Elternhaus bleibt, wie es ist.
- Das Geld. Dazu gleich mehr, aber kurz gesagt: Getrennt wohnen kostet bei den Renten am wenigsten.
- Die Erfahrung. Viele haben eine Ehe hinter sich, in der man sich irgendwann nur noch im Weg stand. Das möchten sie nicht noch einmal.
Was es für AHV, Witwenrente und Steuern bedeutet
Hier liegt der grosse Vorteil, und er ist eher technisch:
- AHV: Unverheiratete Paare bekommen jede und jeder die eigene volle Rente. Die Begrenzung auf 150 Prozent der Maximalrente gilt nur für Ehepaare. Bei zwei Maximalrenten macht das 1'260 Franken im Monat aus. Mehr dazu im Merkblatt AHV-Plafonierung mit Rechenbeispielen.
- Witwen- oder Witwerrente: Die Hinterlassenenrente der AHV erlischt bei einer neuen Heirat, nicht bei einer neuen Partnerschaft. Bei der Pensionskasse kommt es auf das Reglement an, siehe Witwenrente und Konkubinat.
- Steuern: Jede Person füllt ihre eigene Steuererklärung aus, wie bisher. Daran ändert auch eine feste Beziehung nichts.
- Ergänzungsleistungen: Wer EL bezieht, rechnet mit der eigenen Wohnung und Miete wie bisher, solange man nicht zusammenzieht.
Finanziell ist Living Apart Together also die Form, bei der sich am wenigsten ändert. Das ist zugleich der Haken.
Die Nachteile, über die man selten spricht
Weil sich rechtlich nichts ändert, ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin für den Staat, die Bank und das Spital eine fremde Person. Das merkt man meistens erst, wenn etwas passiert.
- Kein Erbrecht. Ohne Testament geht alles an die Kinder oder andere Verwandte. Auch wenn Sie zwanzig Jahre zusammen waren.
- Kein Vertretungsrecht. Wenn Sie nach einem Schlaganfall nicht mehr selber entscheiden können, hat ein Ehepartner von Gesetzes wegen gewisse Befugnisse, ein Partner in einer anderen Wohnung nicht. Bei medizinischen Fragen können Partner, die im gleichen Haushalt leben, mitreden, bei LAT ist das eben nicht der Fall.
- Keine Hinterlassenenleistungen. Weder die AHV noch in der Regel die Pensionskasse zahlen dem überlebenden Partner etwas.
- Doppelte Kosten. Zwei Mieten, zwei Haushalte, zwei Hausratversicherungen. Wer knapp rechnen muss, spürt das.
- Die Pflegefrage. Wenn einer krank wird, ist der Weg zum anderen plötzlich weit. Viele LAT-Paare ziehen in diesem Moment doch zusammen, und dann ist es oft ein schwieriger Zeitpunkt für einen Umzug.
Was Sie trotzdem regeln sollten
Wenn Sie getrennt wohnen und sich gegenseitig absichern möchten, sind drei Dokumente das Minimum. Alle drei können Sie selber schreiben:
- Ein Testament, wenn der Partner oder die Partnerin etwas erben soll. Beachten Sie die Pflichtteile Ihrer Kinder und die Erbschaftssteuer, die für Unverheiratete in vielen Kantonen höher ist. Mehr im Merkblatt Erbrecht und Testament.
- Einen Vorsorgeauftrag, wenn Ihr Partner Sie vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden.
- Eine Patientenverfügung, in der Sie Ihren Partner als Vertrauensperson einsetzen.
Dazu kommt eine Vollmacht bei der Bank, damit im Notfall jemand die Rechnungen bezahlen kann. Wie das geht, steht im Merkblatt Vorsorgeauftrag, Vollmacht und Konto.
Erfahrungen: was gut funktioniert
Aus vielen Gesprächen und aus eigener Erfahrung ein paar Dinge, die sich bewährt haben:
- Feste gemeinsame Tage, zum Beispiel vom Freitagabend bis Sonntag, und unter der Woche frei. Das gibt Sicherheit, ohne einzuengen.
- In beiden Wohnungen eine Zahnbürste und einen Pyjama. Klingt banal, macht viel aus.
- Offen darüber reden, wie es weitergehen soll, wenn einer pflegebedürftig wird. Lieber mit 65 als mit 80.
- Die Kinder beider Seiten kennenlernen, auch wenn man nicht zusammenwohnt.
- Gemeinsame Ferien sind der beste Test, ob man auch auf engem Raum gut miteinander auskommt.
Was weniger gut funktioniert: wenn einer eigentlich zusammenziehen möchte und der andere nicht. Dann ist LAT kein Lebensmodell, sondern ein Kompromiss, der auf die Dauer wehtut. Wenn Sie in dieser Lage sind, hilft vielleicht die Entscheidungshilfe mit fünf Fragen auf der Hauptseite, um das Gespräch zu beginnen.
Häufige Fragen
- Was bedeutet Living Apart Together auf Deutsch?
- Wörtlich "getrennt zusammen leben": ein Paar mit zwei Haushalten. Im Deutschen sagt man manchmal auch "Partnerschaft mit getrennten Wohnungen" oder einfach "getrennt wohnen".
- Gilt man bei LAT als Konkubinatspaar?
- In der Regel nicht. Von einem Konkubinat spricht man, wenn zwei Menschen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Für manche Fragen, etwa bei der Pensionskasse, zählt ausdrücklich der gemeinsame Haushalt.
- Kann man später immer noch zusammenziehen oder heiraten?
- Natürlich. Viele Paare wohnen erst einige Jahre getrennt und entscheiden dann neu. Was dabei zu beachten ist, steht im Merkblatt Zusammenziehen im Alter.
Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind Gesetz, Reglement und die Auskunft der zuständigen Stelle.